In vielen Bilanzen von Konzernen, die nach internationaler Rechnungslegung bilanzieren, findet sich eine Größe „Goodwill“, zu Deutsch etwa „Wohlwollen“. Diese Größe nimmt bei einigen Firmen einen bedeutenden Anteil des Vermögens ein.
Ob es sich hierbei wirklich um einen Vermögensgegenstand handelt, ist bei manchen umstritten. Kritiker sehen hierin „heiße Luft“ in der Bilanz. Die Größe entsteht oft, wenn ein Unternehmen ein anderes aufkauft und dabei mehr als das bilanzielle Eigenkapital des Unternehmens bezahlt. Das Eigenkapital ist wiederum definiert als Unterschied zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten, so dass man meinen könnte, dass es dem fairen Kaufpreis eines Unternehmens entspräche. Tatsächlich ist das aber meist nicht der Fall. So betrug das Eigenkapital von amazon zum 31.12.2022 ca. 150 Mrd. USD, während sich der Börsenwert auf ca. 850 Mrd. USD belief. Würde ein sehr reicher Investor das Unternehmen für diesen Börsenwert von 850 Mrd. USD aufkaufen, so würde er für diesen Preis nur einen bilanziellen Wert von 150 Mrd. USD erhalten, mit der Transaktion also einen bilanziellen Verlust von 700 Mrd. USD erleiden. Um dies zu verhindern, würde er in der Vermögenssseite seiner Bilanz diese 700 Mrd. USD als Goodwill aufnehmen. In der Praxis müsste ein Käufer in der Regel noch einen Aufschlag auf den Börsenwert zahlen, so dass sich sogar ein noch größerer Goodwill ergeben würde.
Diese Bilanzposition bringt mehrere Probleme mit sich. Ist sie überhaupt werthaltig? Der Unterschied zwischen bilanziellen Eigenkapital und Börsenwert im obigen Beispiel spiegelt wieder, dass sich die Bewertung eines Unternehmens weniger am Vermögen und Verbindlichkeiten bemisst, sondern an der Fähigkeit, zukünftig Gewinne zu generieren. Die Höhe zukünftiger Gewinne ist unsicher, so dass die Werthaltigkeit des Goodwills den üblichen Schwankungen am Börsenmarkt unterliegt.
Laut den Regeln der internationalen Rechnungslegung ist der Goodwill in der Bilanz aufzunehmen und die Werthaltigkeit regelmäßig zu prüfen. Bestätigen diese „Impairment Tests“ den Wert, wird er beibehalten, andernfalls ist der Goodwill auf den berechneten Wert abzuschreiben.
Kritisch an diesen Regeln ist eine gewisse Prozyklizität. In guten Börsenzeiten werden Unternehmen risikofreudiger und planen Übernahmen, Banken geben leichter Kredite hierfür, und die Börsenwerte und damit potentielle Goodwills sind hoch. Die Übernahmen „kosten“ die Unternehmen durch die Goodwill-Aktivierung faktisch nichts. Übernahmen treiben die Börsenkurse weiter nach oben. Schwächen sich die Börsenkurse ab, so müssen tendenziell Goodwills nach fehlgeschlagenen Impairment-Tests abgeschrieben werden, was das Eigenkapital der Unternehmen gerade in potentiell schwierigeren Zeiten verringert.
Die Regeln der internationalen Rechnungslegung werden stark beeinflusst von verschiedenen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften. Für diese sind die Regeln tendenziell vorteilhaft: Übernahmen sind für Beratungsgesellschaften oft potentielle Mandate, und die regelmäßig zu wiederholenden Impairment-Tests erhöhen die Komplexität und somit die Kosten der Jahresabschlusserstellung. Das deutlich einfache System im deutschen Handelsgesetzbuch – lineare Abschreibung des Goodwills über die Zeit – konnte sich international nicht durchsetzen.
Bei der Bewertung eines Unternehmens sollte ein Goodwill genau geprüft werden. Dieser kann werthaltig sein, etwa wenn sich das seinerzeit übernommene Unternehmen gut entwickelt hat und vielleicht sogar an der Börse mehr wert wäre als beim Kauf. Es kann aber auch Potential für Abschreibung und somit zukünftige Verluste bergen, die gerade dann zum Tragen kommen könnten, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schlecht ist.