…wusste schon Viktor von Bülow. Und auch die Versicherungsmathematiker in der privaten Krankenversicherung sahen dies jahrzehntelang so. So wurden Männer und Frauen stets unterschiedlich betrachtet. Selbst wenn sich z.B. ein Ehepaar bei der gleichen Krankenversicherung im gleichlautenden Tarif versicherte, landeten die beiden im Hintergrund in zwei verschiedenen Tarifen. In der Folge zahlten beide – selbst bei gleichem Alter und gleichem Gesundheitszustand – unterschiedliche Prämien. Später konnte es sein, dass der Mann eine Mitteilung über eine Prämienerhöhung bekam, die Frau aber nicht – oder umgekehrt.
Die unterschiedlichen Prämien waren dabei keine reine Willkür des Versicherers. Im Durchschnitt zeigt sich bei Frauen und bei Männern eine unterschiedliche Inanspruchnahme von Leistungen. In der Regel zahlten die Frauen mehr als die Männer – auch weil sie im Schnitt länger leben und somit höhere Alterungsrückstellungen aufzubauen sind. Gesetzlich war diese Unterscheidung lange erlaubt, selbst das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbot dies nicht. Der Gesetzgeber verlangte lediglich, dass die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschutz nicht nur bei den Frauen verblieben, sondern gleichmäßig auch auf die Männer verteilt wurden.
Seit dem 21.12.2012 ist dies nicht mehr erlaubt. Die private Krankenversicherung darf seitdem keine Tarife mehr anbieten, die nur für Frauen oder Männer gelten. Somit stehen diese sogenannten Unisex-Tarife allen Geschlechtern offen – und sie zahlen bei gleichem Gesundheitszustand und gleichem Alter auch die gleiche Prämie.
Diese Gesetzesänderung hatte für die Tarifkalkulation weitreichende Folgen, die für die PKV damals Neuland waren. Nun scheint es auf dem ersten Blick nicht so kompliziert: Wenn vorher 50 Frauen 500 EUR Monatsbeitrag zu zahlen hatten und 50 Männer 400 EUR Monatsbeitrag, liegt es nahe, für einen Unisex-Tarif 450 EUR zu wählen. Doch die Tücke liegt im Detail: Würden weniger Männer in die PKV wechseln, weil die Beiträge im Vergleich zur GKV weniger attraktiv erscheinen? Würden umgekehrt mehr Frauen in die PKV wechseln? Auch sind nicht nur Neuabschlüsse, sondern Tarifwechsler aus dem Bestand zu berücksichtigen: Würden Männer eher in den alten, relativ günstigen Tarifen, die Bestandsschutz genießen, verbleiben, während Frauen in die neuen Unisex-Tarife wechselten? Dies könnte zu einem deutlich höheren Frauenanteil führen. Wäre der Frauenanteil im obigen Beispiel aber bei 60% statt 50%, müsste der Monatsbeitrag von 450 EUR auf 460 EUR steigen. Dies könnte wiederum einen Wechsel für Männer noch unattraktiver machen, wodurch der Frauenanteil weiter stiege.
Bei der Unisex-Kalkulation müssen also deutlich mehr Dinge berücksichtigt werden als früher. Interessanterweise startet man wie zuvor bei einer getrennten Betrachtung der Geschlechter und kalkuliert die Rechnungsgrundlagen separat. Anschließend wird ein Frauenanteil geschätzt, und die neuen Prämien ergeben sich aus einer Mischkalkulation der Frauen- und Männer-Rechnungsgrundlagen. Dies ist allerdings erst der Ausgangspunkt. Ausgehend von diesen Prämien sind Wechselanreize zu simulieren. Ändert sich hierdurch der geschätzte Frauenanteil – weil etwa für viele Frauen der Wechsel in diesen Tarif sinnvoll erscheint – ist die Mischkalkulation zu wiederholen. Idealerweise pendelt sich dann ein Frauenanteil ein.
Hierbei ergeben sich viele technische Fragen: Nimmt jeder, der durch einen Wechsel in einen anderen Tarif Vorteile hat, diesen auch wahr? D.h., verhalten sich die Versicherten rein rational? Was ist, wenn sich der Frauenanteil nicht auf einen Wert einpendelt, sondern in jedem Simulationsschritt springt? Die Beitragskalkulation ist mit der Einführung der Unisex-Kalkulation komplexer geworden. Vielleicht liegt es auch an diesen Entwicklungen, dass der Bedarf an ausgebildeten Aktuaren immer weiter steigt.
Übrigens: Dass die PKV nicht mehr zwischen Frauen und Männern unterscheiden darf – böse ausgedrückt, die Frauen nicht mehr diskriminieren darf – werden sicher viele Menschen begrüßen. Tatsächlich darf die PKV aber – wiederum böse ausgedrückt – Menschen auf Grund ihres Gesundheitszustands oder ihres Alters diskriminieren. Sofern der Gesetzgeber auch hier einmal Änderungen vornimmt, dürfte das ähnlich weitreichende Konsequenzen für die Tarifkalkulation haben.