Lebensversicherung
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Lebensversicherung

In Deutschland bestehen etwa 82 Mio. Lebensversicherungsverträge – also im Schnitt einer pro Person. Zu diesen Verträgen gehören nicht nur klassische, sondern auch fondsgebundene Lebensversicherungen und Absicherungen von Tod oder Berufsunfähigkeit.

 

Bei der klassischen Lebensversicherung garantiert der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen festen Geldbetrag zum Ablauf. Dieser Garantiebetrag ergibt sich aus dem Sparanteil der Einzahlungen und einem festen Zinssatz, in der Regel dem bei Vertragsabschluss geltenden Höchstrechnungszins, den das Bundesfinanzministerium in der Deckungsrückstellungsverordnung festlegt und der in der Vergangenheit bei bis zu 4% p.a. lag.

 

Neben dem Garantiebetrag erhält der Versicherungsnehmer noch eine Überschussbeteiligung und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Überschussbeteiligung setzt sich aus Zins-, Kosten- und Risikoüberschüssen zusammen. Erzielt der Versicherer also mehr Erträge, muss er diesen mit seinen Versicherungsnehmern teilen. Gleiches gilt bei den Bewertungsreserven. Diese sind eine Besonderheit des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Kauft der Versicherer von den Einzahlungen der Versicherungsnehmer z.B. eine Immobilie, bleibt diese in der Bilanz mit ihrem anfänglichen Wert stehen – auch wenn sie über die Jahr an Wert gewinnt. An diesen Unterschieden zwischen Markt- und Bilanzwert – den Bewertungsreserven – muss der Versicherungsnehmer einen Anteil ausgezahlt bekommen.

 

Als Aktuar DAV stehe ich für Gerichtsgutachten für alle Fragen im Zusammenhang mit der Lebensversicherung zur Verfügung. Hierzu gehören beispielsweise die Prüfung von Rückkaufwerten, die Berechnung der Überschussbeteiligung und der Beteiligung an den Bewertungsreserven, die wechselseitigen Nutzungen bei Widerruf von Lebensversicherungen oder aktuarielle Risikoberechnungen.

David Oberbichler 08 Dezember 2021
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