Seit dem Jahr 2010 wird in den Medien immer wieder über Fälle berichtet, bei denen die öffentliche Hand Derivate abgeschlossen hat, die zu großen Verlusten führen. (z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Salzburger_Spekulationsskandal oder http://www.leipzig-netz.de/index.php/CBL.KWL-Skandal) Oft ist es schwer, Details zu erfahren. In Zeitungen wird dann häufig von hochkomplexen oder toxischen Zinsgeschäften gesprochen. Um was für Geschäfte es sich tatsächlich handelt, ist für Außenstehende meist nicht einsehbar. Die Darstellungen der öffentlichen Hand und der Bank unterscheiden sich dabei naturgemäß, vor allem, wenn über die Geschäfte juristisch gestritten wird.
Eine Ausnahme bildet die Stadt Linz, die in ihrem Rechtsstreit mit der BAWAG über einen Swap viele Dokumente, darunter die Klageschriften und die Repliken, online veröffentlicht. (https://www.linz.at/politik/99520.php) Dadurch kann man exemplarisch viele Dinge sehen, die sonst oft verborgen bleiben. In loser Folge möchte ich hier die Geschichte des Swaps 4175, der zu einer Klage weit über 400 Mio. EUR führte, vorstellen.
Die Stadt Linz hatte vor Abschluss des Swaps 4175 im Oktober 2005 eine Fremdwährungsanleihe über 195 Mio. CHF aufgenommen. Diese war variabel verzinst. Die Zinszahlungen dieser Anleihe waren also mit zwei Risiken behaftet. Zum einen könnte das Schweizer Zinsniveau steigen, was durch die variable Verzinsung die Zinszahlung der Anleihe erhöht. Zum anderen könnte der Schweizer Franken gegenüber dem Euro aufwerten, so dass sich der EUR-Gegenwert der in Schweizer Franken zu leistenden Zinszahlungen erhöht. Die Stadt Linz setzte sich also einem Zins- und Währungsrisiko aus.
Die Stadt Linz sah damals wohl das Zinsrisiko größer an als das Währungsrisiko. Zumindest schloss sie mit dem Swap 4175 ein Geschäft ab, das die Zinsrisiken der Anleihe zugunsten umso größerer Währungsrisiken eliminierte. Im Nachhinein war dies genau die falsche Entscheidung. Mit der Anleihe und dem Swap 4175 war die Stadt zwar keinem Zinsrisiko mehr ausgesetzt, dafür aber in dreifacher Form Währungsrisiken. Zum einen war jede Zinszahlung in Schweizer Franken zu erbringen. Zum anderen war dieser Zinssatz umso höher, je stärker der Schweizer Franken war. Und zum dritten war auch die endfällige Tilgung der Anleihe in Schweizer Franken zu leisten. Wenn der Schweizer Franken steigt, der Euro spiegelbildlich fällt, ergibt sich eine für Linz eine grpße Belastung. Im Nachhinein wissen wir, dass das Währungsrisiko tatsächlich massiv eintrat, das mit dem Swap 4175 eliminierte Zinsrisiko hingegen nicht. Hieraus leite ich folgende These ab:
In den Schriftsätzen der Anwälte zum Swap 4175 zeigt sich ein typisches Argumentationsmuster: Die Anwälte der Stadt Linz sprechen von einem hochkomplexen Geschäft, einem Abschluss einer riskanten Wette, deren Folgen die handelnden Personen gar nicht abschätzen konnten. Die Anwälte der Bank hingegen verweisen auf die einfache Zinsformel, aus der jeder durchschnittliche Schüler die Zinszahlungen berechnen könnte. Die Komplexität liegt hier im Auge des Betrachters. Die von der Stadt Linz im Swap 4175 zu zahlenden Zinsen berechnen sich gemäß Klageschrift, S. 15
sofern der EZB-Wechselkurs unterhalb von 1,54 CHF/EUR liegt. Ist er darüber, zahlt die Stadt Linz 0,065%.
Tatsächlich kann man die Zinszahlungen der Stadt Linz recht leicht berechnen. Liegt der Wechselkurs bei 1,50 CHF/EUR, so ergibt sich
0,065% + (1,54-1,5)/1,5*100% = 2,73%.
Insofern scheint die Zinsformel einfach. Komplex sind hingegen andere Fragen: Mit dem aktuellen EZB-Wechselkurs von ca. 1 CHF/EUR ergibt sich laut Formel ein atemberaubender Zins von über 50%. Im Nachhinein erwies sich der Swap als schlechtes Geschäft. Aber wie wahrscheinlich waren bei Abschluss solche hohen Zinszahlungen? Hat man mit dem durch den Swapabschluss vereinbarten Tausch von Währungs- gegen Zinsrisiken auch schon mit damaligen Wissen ein schlechtes Geschäft abgeschlossen? Damit verbunden ist die finanzmathematische Frage, wie groß die Risiken der Stadt Linz vor und nach Abschluss des Geschäfts waren. Dies sind sehr komplexe Fragen, deren Beantwortung Teil des weiteren Prozesses war.
Ich habe früher als Angestellter einer Beratungsfirma die Stadt Linz unterstützt, wie z.B. hier ersichtlich: https://www.linz.at/images/20161007_Beilage_Antrag_Stadt_Linz_Gerichtsgutachten.pdf. Alle hiesigen Aussagen treffe ich nur mit den von der Stadt Linz veröffentlichten Unterlagen.